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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 22/19.VB-2   

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https://dejure.org/2019,20044
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 22/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,20044)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2019 - VerfGH 22/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,20044)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,20044)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19

    Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 22/19
    Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Verletzung in seinen Grundrechten nicht dargelegt (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, S. 6 f.).

    Damit ermöglicht er dem Verfassungsgerichtshof nicht eine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen etwa durch Beiziehung von Akten des Ausgangsverfahrens (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1 -, S. 4 des Beschlussabdrucks).

  • BVerwG, 06.11.2017 - 8 PKH 3.17

    Besorgnis der Befangenheit; Zustellung des Urteils; Unterschriften der Richter

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 22/19
    Allein durch das Fehlen einer Unterschrift unter der Entscheidung des Landgerichts kann der Beschwerdeführer schon deshalb nicht in seinen Grundrechten verletzt sein, weil die beglaubigte Abschrift der Entscheidung die Unterschriften der Richter lediglich wiedergeben, aber nicht selbst enthalten muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2017 - 8 PKH 3.17 u. a. -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 12.05.1993 - 1 BvR 582/93

    Verfassungsmäßigkeit von § 78 Abs. 1 ZPI i.V. mit § 18 BRAO

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 22/19
    Auch ist eine verfassungswidrige Anwendung des an sich verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Anwaltszwangs gemäß § 78 Abs. 1 ZPO (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 1 BvR 582/93 -, NJW 1993, 3192 = juris, Rn. 2 ff.) nicht erkennbar.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 6/21

    Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Die beglaubigte Abschrift der Entscheidung muss die Unterschriften der Richter lediglich wiedergeben, aber nicht selbst enthalten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-2, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20

    Verfassungsbeschwerde wegen eines erfolglosen Klageerzwingungsverfahrens

    Insbesondere bedarf es der Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Grundrechten (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse 18. Juni 2019- VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 6 ff., und vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-2, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 13/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen

    Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Verletzung in seinen Grundrechten nicht hinreichend dargelegt (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-3, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 8/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen

    Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Verletzung in seinen Grundrechten nicht hinreichend dargelegt (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-3, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 91/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Die Beschwerdeführerin hat die Möglichkeit einer Verletzung in ihren Grundrechten nicht hinreichend dargelegt (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-3 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 25/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Verletzung in seinen Grundrechten entgegen den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VerfGHG ergebenden Anforderungen nicht hinreichend dargelegt (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-3, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 15/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung eines Schadensausgleichs

    Die Beschwerdeführerin hat die Möglichkeit einer Verletzung in ihren Grundrechten nicht hinreichend dargelegt (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-3 -, juris, Rn. 2).
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